Biologische Sicherheit

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pfeil Informationsangebot

Welche Vorschriften muss ich beachten?

Der Umgang mit biologischen Agenzien unterliegt generell den Regelungen der Biostoffverordnung.

Handelt es sich dabei um

Sollen Organismen gentechnisch verändert werden oder sollen gentechnisch veränderte Organismen beschafft werden, so ist das Gentechnik-Recht zu beachten.

Wo bekomme ich Hilfe und weitere Informationen?

  • Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Beauftragten für die Biologische Sicherheit, der Sie bei der Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften und ggf. dem Beantragen einer Erlaubnis unterstützt.

Beauftragter für die Biologische Sicherheit

pfeil

Dr. Norbert Kunze
Tel. +49 (0)7531-88-2007
Personenruf (uni-intern) 8103
Raum M 603

e-mail:

 

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Sekretariat

pfeil

Sonja Walker
Tel. +49 (0)7531-88-2123
Raum M 602

halbtags
e-mail:

 


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FAX: 07531/88-4090