Gefahrgut

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Wann spricht man von Gefahrgütern?

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen bei Unfällen oder bei unsachgemäßer Behandlung Gefahren ausgehen können. Dies ist der Fall bei:

  • Sprengstoffen, Munition und Feuerwerkskörpern
  • Gasen
  • entzündbaren flüssigen und festen Stoffen
  • selbstentzündlichen Stoffen
  • Stoffen, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
  • Entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen und organischen Peroxiden
  • giftigen Stoffen
  • infektiösen (ansteckungsgefährlichen) Stoffen
  • radioaktiven Stoffen
  • ätzenden Stoffen
  • wasserverunreinigenden Stoffen

Von Gefahrgut spricht man beim Transport dieser Stoffe und Gegenstände.
Von Gefahrstoff spricht man bei der Lagerung und der Verwendung dieser Stoffe und Gegenstände.

Gesetze und Vorschriften

  • GGBefG (Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter)
  • ADR (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
  • IATA (Internationales Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr)

Aufgaben der Gefahrgutbeauftragten

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften beim Transport gefährlicher Güter
  • Ausreichende Schulung des Personals
  • Arbeitsanleitung und Anweisungen für das Personal (Identifizierung des Gutes, Bereitstellung des erforderlichen Verpackungsmaterials, Bereitstellung der erforderlichen Begleitpapiere)

Gefahrgutbeauftragte

pfeil Dr. Ursula Locher
Tel. +49 (0)7531-88- 4292
Raum M 509

FAX: 07531/88-4522