Gefahrgut
Wann spricht man von Gefahrgütern?
Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen bei Unfällen oder bei unsachgemäßer Behandlung Gefahren ausgehen können. Dies ist der Fall bei:
- Sprengstoffen, Munition und Feuerwerkskörpern
- Gasen
- entzündbaren flüssigen und festen Stoffen
- selbstentzündlichen Stoffen
- Stoffen, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
- Entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen und organischen Peroxiden
- giftigen Stoffen
- infektiösen (ansteckungsgefährlichen) Stoffen
- radioaktiven Stoffen
- ätzenden Stoffen
- wasserverunreinigenden Stoffen
Von Gefahrgut spricht man beim Transport dieser Stoffe und Gegenstände.
Von Gefahrstoff spricht man bei der Lagerung und der Verwendung dieser Stoffe und Gegenstände.
Aufgaben der Gefahrgutbeauftragten
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften beim Transport gefährlicher Güter
- Ausreichende Schulung des Personals
- Arbeitsanleitung und Anweisungen für das Personal (Identifizierung des Gutes, Bereitstellung des erforderlichen Verpackungsmaterials, Bereitstellung der erforderlichen Begleitpapiere)
Gefahrgutbeauftragte
| Dr. Ursula Locher Tel. +49 (0)7531-88- 4292 Raum M 509 |


