Gentechnik

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Gentechnik

Welche Vorschriften muss ich beachten?

  • Arbeiten zur Herstellung von gentechnisch veränderten Organismen oder mit diesen dürfen nur in behördlich registrierten gentechnischen Anlagen erfolgen. Auch das Lagern von gentechnisch veränderten Organismen ist bereits eine Arbeit im Sinne des Gentechnik-Gesetzes.

Wo bekomme ich Hilfe und weitere Informationen?

  • Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Beauftragten für die Biologische Sicherheit, der Sie bei der Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften und den notwendigen Behördenkontakten unterstützt.

Beauftragter für die Biologische Sicherheit (Gentechnikgesetz)

pfeil

Dr. Norbert Kunze
Tel. +49 (0)7531-88-2007
Personenruf (uni-intern) 8103
Raum Z 746

e-mail:

PFEILBiologische Sicherheit

 

Sekretariat

pfeil

Sonja Walker
Tel. +49 (0)7531-88-2123
Raum Z 747

halbtags
e-mail:


PFEILBiologische Sicherheit

 

FAX: 07531/88-4090