Gewässerschutz

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Gewässerschutz (Teilbereich: Abwässer aus Laboratorien )

Die wichtigsten Aufgaben für Vorgesetzte und Beschäftigte

Die Universität betreibt für die naturwissenschaftlichen Bereiche an mehreren Stellen Abwasseranlagen (Neutralisationsanlagen), die regelmäßig auf abwasserrelevante Stoffe untersucht werden.
Die Neutralisationsanlagen unterliegen der behördlichen Überwachung.

Die Verantwortlichen AG-/ Laborleiter sowie alle Beschäftigten, die im Laborbereich arbeiten, müssen durch geeignete organisatorische und/oder technische Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass keine nachweisbar toxischen und persistenten Stoffe, z.B. chlorierte Kohlenwasserstoffe , aromatische Kohlenwasserstoffe , Schwermetallverbindungen ins Abwasser gelangen.
Für andere Stoffe ist die Einhaltung von Grenzwerten gefordert.

Entsprechend der wasserrechtlichen Genehmigungen sind u.a. folgende Auflagen zu erfüllen:

  • ein Einsatz von Wasserstrahlpumpen ist nur dann gestattet, wenn keine gefährlichen Stoffe (z.B. chlorierte Kohlenwaserstoffe) abgesaugt werden können.
  • Die anfallenden Lösemittelabfälle sind getrennt nach halogenhaltige bzw. –freie Lösemittel in geeigneten Kleingebinden (5 – 10 ltr. Gebinde) zu sammeln uns als Sonderabfälle zu beseitigen.
  • Ferner sind auch die Chemikalienrückstände sowie mit Sonderabfällen behaftete Laborabfälle zu sammeln und sofern eine Verwertung nicht möglich ist als Abfall zu entsorgen. Sie dürfen nicht über das Abwasser entsorgt werden

Gesetzliche Grundlagen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffe sowie die Abwassereinleitung sind:

Gewässerschutz

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Wolfgang Hellstern
Sicherheits- und Chemieingenieur

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