Laserschutz
Die wichtigsten Aufgaben im Laserschutz für Vorgesetzte und Beschäftige!
Laserstrahlung kann zu Verletzungen der Haut und insbesondere auch zu irreparablen Verletzungen in den Augen führen. Oberste Priorität hat daher die Sicherheit der Mitarbeiter und Kollegen. Der Vorgesetzte ist für die Sicherheit der Mitarbeiter verantwortlich. Insbesondere führt er Sicherheitsunterweisungen durch und kontrolliert die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.
Weitere Informationen finden Sie unter Informationsangebot.
Serviceangebote des Beauftragten für Laserschutz
- Beratung der verantwortlichen Vorgesetzten in Fragen des Laserschutzes bei der Beschaffung und Inbetriebnahme von Lasereinrichtungen und die Festlegung der betrieblichen Schutzmaßnahmen
- Unterstützung für die Unterweisung Lasersicherheit
- Zusammenarbeit mit den lokalen Laserschutzbeauftragten
Aufgaben des Beauftragten für Laserschutz
- Anmeldung aller Laser der Schutzklassen 3 und 4 bei der Unfallkasse
- Innerbetriebliche Mitteilung und Untersuchung von Unfällen durch Laserstrahlung
Laserschutzbeauftragter | Stellvertreter | ||
| Apl. Prof. Dr. Johannes Boneberg | Prof. Dr. Paul Leiderer | ||

