Strahlenschutz

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Strahlenschutz

Ionisierende Strahlung alpha-, beta-, gamma-Strahlung
Welche Vorschriften muss ich beachten?

  • Der Umgang mit Radioisotopen sowie der Betrieb von Elektronenmikroskopen, Röntgen- und Bestrahlungsanlagen sowie Beschleunigern für geladene Teilchen unterliegt speziellen gesetzlichen Vorschriften (Atomgesetz, StrlSchV und RöV)

Wo bekomme ich Hilfe und weitere Informationen?

  • Bitte wenden Sie sich an den Strahlenschutzbevollmächtigten, der Sie bezüglich der Umsetzung und Einhaltung der einschlägigen Vorschriften berät und bei den notwendigen Behördenkontakten unterstützt.

Strahlenschutzbevollmächtigter (ionisierende Strahlung)

pfeil

Dr. Norbert Kunze
Tel. +49 (0)7531-88-2007
Personenruf (uni-intern) 8103
Raum Z 746

e-mail:

PFEILStrahlenschutz

 

Sekretariat

pfeil

Sonja Walker
Tel. +49 (0)7531-88-2123
Raum Z 747

halbtags
e-mail:


PFEILStrahlenschutz

 

FAX: 07531/88-4090

Nicht ionisierende Strahlung