Gute Gründe gegen das Konstanzer Glasverbot
1. Kriminalisierung von Bürger_innen
Mit diesem Verbot werden alle Bürger_innen von Konstanz pauschal als Verursacher_innen eines scheinbaren Problems definiert.
2. Glasverbot schlecht begründet und unverhältnismäßig
Der einzige Beweis, den die Stadt als Begründung angibt, lautet: „Allein am Seerhein bargen die Anwohner in einer gemeinsamen Aktion rund 180 Liter Glas und Scherben aus dem Wasser“. Empirisch lässt sich dieses Problem also nicht belegen, vor allem wenn die Lobbyist_innen des Glasverbotes (die Anwohner_innen) die einzigen sind, deren Argumente im Gemeinderat angehört werden.
3. Stadt widersetzt sich einer ökologischeren Bundesgesetzgebung
Nicht zu Unrecht wurde vor 10 Jahren ein Pfand auf umweltschädliche Getränkebehälter eingeführt (wie Dosen, PET-Einweg-Flaschen). Mit dem Glasverbot befördert die Stadt genau diese Behältnisse und trägt damit zu einer erhöhten Schadstoffbelastung für die Umwelt bei.
4. Wo bleibt die Ehrlichkeit in der Diskussion?
Wenn der Gemeinderat schon solch ein Verbot erlässt, dann sollen doch bitte auch die tatsächlichen Gründe dafür genannt werden: Um nicht als jugendfeindliches Parlament zu gelten, versucht man den gesetzlichen Rahmen maximal auszureizen. Die Freiheitsrechte von allen Bürger_innen, die gerne am Seerhein einmal ein Bier oder ein Glas Wein genießen, werden aufgrund von wenigen, aber mächtigen Anwohner_innen, eingeschränkt. De facto handelt sich hier um ein Alkoholverbot! Warum gilt dieses Verbot denn nur von 19 Uhr bis 6 Uhr morgens?
5. Lokale Getränkeindustrie systematisch benachteiligt
Die hiesigen Getränkeproduzent_innen setzen auf die Wiederverwertbarkeit von Glaspfandflaschen und leisten damit einen Beitrag zu einer umweltfreundlicheren Region. Wettbewerbsvorteile erzielen nun vor allem die überregionalen Anbieter_innen, die glasfreie Einwegverpackungen anbieten.
6. Unverträglichkeit und Giftstoffe von Plastik
Aus gesundheitlichen Gründen verzichten einige Menschen auf den Konsum von Getränken aus schadstoffbelasteten Behältern. Diese Menschen sind zum Verzicht gezwungen.
7. Ungleichbehandlung gleicher Bürger_innen
Nicht jedeR verfügt über schöne und große Balkone, auf die man seine/ihre Freunde/Freundinnen einladen kann. Junge und unbetuchtere Bürger_innen mit wenig Wohnfläche sind wesentlich stärker von den städtischen Repressionen im öffentlichen Raum betroffen als andere.
8. Der öffentliche Raum gehört allen! EINSTIMMIG!
Scheinbar gibt es Gruppen, die auch zur Stadt gehören, die der Konstanzer Gemeinderat nicht gerne repräsentiert oder nicht wahrnimmt. Sonst wäre es wohl nicht zu einem einstimmigen Ergebnis in der letzten Sitzung gekommen.
9. Prävention einer möglichen Gefahr einer möglichen Gefahr
Mit diesem Verbot trifft die Stadt eine Vorkehrung, die verhindert, dass das als Getränkebehälter genutzte Glas nicht als Waffe auf dem Boden liegt. Sollte dies doch soweit kommen, dass das zersprungene Glas als Waffe benutzt wird, muss zusätzlich noch ein Mensch in die dazugehörigen Scherben treten, um dann eventuell verletzt zu werden (was auf einem weichen Rasen nur schwerlich der Fall sein wird).
10. Gemeinderat entscheidet und verzieht sich!
Anstatt Diskussionen zuzulassen und Gegenpositionen ernst zu nehmen, entscheidet der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause. Einstimmig. Und ab in die Ferien!
11. Wenn schon Bußgeld, dann aber richtig!
Dank der Initiative zweier engagierter Gemeinderät_innen wurden die Bußgelder kurz vor Beschlussfassung noch auf bemerkenswerte 100 € angehoben. Angebot an Konstanzer Ampeln - am Zähringer Platz kommen Sie bei "ROT" günstiger weg! Gefahr? Ach, sind ja nur Autos.
12. Glasverbot trifft nicht den Kern des Problems
Die Wirksamkeit eines Verbotes steht auch in Abhängigkeit seiner Kontrolle. Die sowieso artigen Bürger_innen verzichten nun auf das Glas am Seerhein. Die so genannten Randalierer_innen, die nicht kontrolliert werden, werden mittelfristig nicht wie gewünscht auf das Verbot reagieren und sich einschränken.


